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Elternunterhalt: Schonvermögen und Unterhaltspflicht gegenüber Eltern

Elternunterhalt bezahlen pflicht

Wenn sie das Wort Unterhalt hören, denken Sie vermutlich auch als erstes an den Kindes- oder Trennungsunterhalt. Doch es gibt eine Unterhaltungsform, die zwar genauso alltäglich nur nicht so bekannt ist.

  • Der Elternunterhalt !

Was ist Elternunterhalt?

Den Elternunterhalt müssen die Kinder an die Eltern zahlen, wenn diese in eine Situation geraten, in der die eigenen finanziellen Mittel oder Sozialleistungen nicht ausreichen.

Diese können gegeben sein, wenn

  • Die Pflegeversicherung nicht genügend bezahlt um die Kosten der Heimunterbringung zu decken

In diesem Beispiel hat der Elternteil einen Anspruch auf eine Unterhaltszahlung gegenüber der eigenen Kinder. Dieser Anspruch geht vom Elternteil auf das Sozialamt über, dass erst einmal in Vorleistung tritt, bis die Ansprüche abschließend geprüft wurden.

In dieser Prüfung wird das Vermögen des Kindes geprüft und ob genügend Einnahmen für eine Zahlung vom Unterhalt vorhanden sind. Auf dieser Berechnungsgrundlage wird der Elternunterhalt errechnet.

Der Gesetzgeber beschreibt, laut einer Anwalts Kanzlei, den Bedarf wie folgt:

1. Bedarf und Schonvermögen

Beim Bedarf kommt es nicht darauf an, welchen Lebensstandard die Unterhaltsverpflichteten, also die Kinder, haben. Es kann auch nicht entscheidend sein, ob die Eltern bisher selbst in finanziell gut situierten Verhältnissen gelebt haben. Die Eltern leiten ihren Bedarf daher nicht von anderen Personen ab, sondern allein die finanzielle Notwendigkeit bestimmt die Höhe des Bedarfs. Zur Deckung der Kosten haben die Eltern zunächst ihr eigenes Vermögen für ihre Heimunterbringung und Versorgung einzusetzen. In jedem Fall muss jedoch das Existenzminimum sicher gestellt werden. Sind die Eltern im Seniorenheim untergebracht, bestimmt sich der Bedarf regelmäßig durch die Heimunterbringungskosten zuzüglich Taschengeld.

Lebt der Unterhaltsberechtigte in der eigenen Wohnung ohne pflegebedürftig zu sein, beträgt sein Bedarf 770 EUR.

Weiter schreibt die Kanzlei zu den Einkünften der Eltern, dass diese selbstverständlich gegengerechnet werden. Dieses Vermögen muss als erstes verbraucht werden, bevor die Unterhaltspflicht in Kraft tritt. Andererseits sind die Kinder in jedem Fall unterhaltspflichtig, wenn die finanzielle Situation dies Zulässt, selbst wenn die Eltern über Jahrzehnte keinen Kontakt gepflegt haben und kein Teil des Familienlebens gewesen sind.

Für weitere Informationen zum Thema, wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Familienrecht in Dortmund.

Bitte verstehen Sie diese kurze Übersicht nicht als Rechtsberatung, sondern als Vorabinformation.